Wo kann die Schadensfolgeklasse CC eingestellt werden?
Für die Anwendung in Deutschland bieten wir keine Auswahlmöglichkeit der Schadensfolgeklasse CC an. Bei Berechnung nach anderen Nationalen Anhängen ist die Auswahl unter dem Menüpunkt Grundparameter -> Normen und Sicherheitskonzept zu finden.
Die Einführungserlasse der Länder schließen in Deutschland die Anwendung des Anhangs B und somit die Anpassung der Teilsicherheitsbeiwerte aus. Über diese Festlegung herrscht im KOA 01 Einigkeit („Ausschuss der Bauaufsichten der Länder“), so dass auch mit Wegfall der Musterliste der Technischen Baubestimmungen von diesem Grundsatz nicht abgewichen wird.
Hintergrund ist die Erhaltung des bestehenden Sicherheitsniveaus. Anderenfalls würden Bauwerke mit hoher gesellschaftlicher Relevanz (Theater, Stadien etc. = CC3) über Nacht nicht mehr standsicher sein. Es wird also in jedem Fall von CC2 (Modifikationsbeiwert KE = 1.0 für die TSB) ausgegangen. Dieses Sicherheitsniveau wird aufgrund der in Deutschland vorhandenen Prüfmechanismen (vier Augen Prinzip, öffentlich berufener Prüfingenieur) als ausreichend erachtet.
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