FRILO FAQ / Allgemein / Verschmelzung von FRILO & DC mit ALLPLAN / Vertragsbeziehung
Vertragsbeziehung
Was bedeutet die Verschmelzung der DC-Software und der FRILO Software GmbH mit der ALLPLAN Gruppe für meine Vertragsbeziehung?
Mit Wirkung zum 7. Juni 2024 wurde die DC-Software Doster & Christmann GmbH mit ihrer Muttergesellschaft, der FRILO Software GmbH, verschmolzen. Sämtliche Vertragsbeziehungen der DC-Software Doster & Christmann GmbH sind damit per Gesetz im Wege der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge auf die FRILO Software GmbH übergegangen. Während die FRILO Software GmbH mit der ALLPLAN GmbH verschmolzen wurde, […] Mehr anzeigen
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dem Übergang Ihres Vertragsverhältnisses ausdrücklich zustimmen würden. Dem Übergang der bestehenden Vertragsbeziehung von der FRILO Software GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Stuttgart unter HRB 18196) auf die ALLPLAN Deutschland GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 147170) zum 1. Juli 2024 stimmen Sie zu, indem […] Mehr anzeigen
Was passiert, wenn ich die Zustimmungserklärung zum Übergang meines Vertragsverhältnisses nicht unterschrieben an die ALLPLAN Deutschland GmbH zurücksende?
Ihre Zustimmung kann auch durch konkludentes Verhalten erteilt werden, wovon wir ausgehen, wenn Sie dem Übergang Ihres Vertragsverhältnisses nicht ausdrücklich widersprechen und die Vertragsbeziehung mit uns fortführen. Mehr anzeigen
Ich möchte dem Übergang meines Vertragsverhältnisses auf die ALLPLAN Deutschland GmbH ausdrücklich widersprechen, weil ich die Vertragsbeziehung nicht mit ALLPLAN fortführen möchte. Welche Konsequenzen zieht das nach sich?
Wenn Sie dem Übergang Ihres Vertragsverhältnisses widersprechen, bleibt Ihr Vertrag zunächst bei der FRILO Software GmbH und geht im Rahmen der Verschmelzung dann auf die ALLPLAN GmbH über. Da diese keine Kundenbeziehungen unterhält, ist ALLPLAN gezwungen Ihren Vertrag zu beenden, so dass Ihnen die vertraglichen Leistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehr anzeigen
Was bedeutet der Übergang meiner Vertragsbeziehung für die Nutzung, die Lizenzierung und den Erwerb der FRILO- und DC-Programme?
Der Übergang Ihrer Vertragsbeziehung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Programme und den Service von FRILO und DC-Software, die Ihnen in der gewohnten Qualität als eigenständige Produkte der ALLPLAN Gruppe erhalten bleiben. Sie können die von Ihnen lizenzierten Programme also wie gewohnt weiternutzen. Die rechtliche Verschmelzung führt lediglich dazu, dass Sie nun in einer Vertragsbeziehung […] Mehr anzeigen
Der Serviceplus-Vertrag ist das Pendant von ALLPLAN zum Wartungsvertrag, den Sie bei FRILO unter der Bezeichnung Software-Service-Vertrag kennen. Künftig wird Ihr Wartungsvertrag also unter dem Begriff Serviceplus-Vertrag geführt. Die Anpassung der Terminologie hat keine Auswirkungen auf den vertraglich festgehaltenen Leistungsumfangs Ihres Wartungsvertrags mit FRILO. Mehr anzeigen