Was muss beachtet werden, wenn teilaufliegende Deckenplatten verwendet werden?
Die Berechnung von Systemen mit teilaufliegenden Deckenplatten basiert auf dem einfach nachzuvollziehenden Ansatz aus DIN EN 1996-1-1, Anhang C. Demnach wird zunächst davon ausgegangen, dass die rechnerische Wanddicke der Deckenauflagertiefe entspricht. An Wandkopf und Wandfuß werden alle Nachweise mit dieser Wanddicke geführt. Beim Knicknachweis in halber Wandhöhe wäre dieser Ansatz zu unwirtschaftlich. Daher wird hier die gesamte Wanddicke zusammen mit einer Zusatzausmitte in Größe des Schwerachsenversatzes zwischen Deckenauflagertiefe und Wandmittelachse berücksichtigt.
Zu identischen Nachweisergebnissen an Wandkopf und Wandfuß würden Sie auch gelangen, wenn Sie diese Vorgehensweise gewissermaßen invertieren, also die Nachweise unter Ansatz der gesamten Wanddicke führen. Und zwar dort, wo sich die vorhandenen Exzentrizitäten aber um den vorhandenen Schwerachsenversatz vergrößern.
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